015 O 188/09•Landgericht Münster, 2009-11-09, 015 O 188/09
Landgericht Münster, 2009-11-09, 015 O 188/09
015 O 188/09Kantonsgericht09.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 015 O 188/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-09
Aktenzeichen: 015 O 188/09
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:1109.015O188.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Das Vorbehaltsurteil des Amtsgerichts X2 vom 6. Februar 2009 wird wegen eines Betrages in Höhe von 1732,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2009 für vorbehaltslos erklärt.
Im übrigen wird das Vorbehaltsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass das Gesellschaftsvertragsverhältnis zwischen den Parteien mit dem 24.7.2006 beendet ist.
Die Klägerin und Widerbeklagte wird verurteilt, den Beklagten von Verbindlichkeiten aus der Beitrittserklärung vom 06.10.2005 freizustellen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 8%, die Klägerin zu 92%
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Widerklageantrags zu 1 beträgt bis zu 21168 €, des Antrags zu 2 1000 €.
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