022 O 111/09•Landgericht Münster, 2009-10-29, 022 O 111/09
Landgericht Münster, 2009-10-29, 022 O 111/09
022 O 111/09Kantonsgericht29.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 022 O 111/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-29
Aktenzeichen: 022 O 111/09
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:1029.022O111.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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