Landgericht Münster, 2009-10-29, 022 O 111/09

022 O 111/09Kantonsgericht29.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 022 O 111/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-29

Aktenzeichen: 022 O 111/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:1029.022O111.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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