Landgericht Münster, 2009-08-10, 05 T 436/09

05 T 436/09Kantonsgericht10.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 05 T 436/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-10

Aktenzeichen: 05 T 436/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:0810.05T436.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, den Vergütungsantrag der Beschwerdeführerin vom 01.04.2009 unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu bescheiden.

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