Landgericht Münster, 2009-07-13, 5 T 296/09

5 T 296/09Kantonsgericht13.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 296/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-13

Aktenzeichen: 5 T 296/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:0713.5T296.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 33.485,38 EUR.

Der Antrag der Schuldnerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.