Landgericht Münster, 2009-05-13, 01 S 29/09

01 S 29/09Kantonsgericht13.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 01 S 29/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-13

Aktenzeichen: 01 S 29/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:0513.01S29.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.02.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts S teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.159,13 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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