08 O 226/06•Landgericht Münster, 2009-04-23, 08 O 226/06
Landgericht Münster, 2009-04-23, 08 O 226/06
08 O 226/06Kantonsgericht23.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 08 O 226/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-23
Aktenzeichen: 08 O 226/06
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:0423.08O226.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 42.498,12 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (01.08.2006) zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner der Klägerin auch diejenigen Nachbesserungskosten zu erstatten, die über die in Ziff. 1) dieses Tenors bezeichneten Kosten für die Beseitigung der in diesem Urteil von Ziff. 2.1 bis Ziff. 2.9 bezeichneten Mängel bei tatsächlicher Durchführung der Nachbesserung hinausgehen.
Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 3.557,53 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit (01.08.2006) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des vorausgegangen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Münster unter dem Aktenzeichen ###### tragen die Klägerin zu 38 % und die Beklagten zu 62 % als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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