Landgericht Münster, 2009-04-23, 015 S 37/08

015 S 37/08Kantonsgericht23.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 015 S 37/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-23

Aktenzeichen: 015 S 37/08

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:0423.015S37.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01. Oktober 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts C abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 € abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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