015 S 37/08•Landgericht Münster, 2009-04-23, 015 S 37/08
Landgericht Münster, 2009-04-23, 015 S 37/08
015 S 37/08Kantonsgericht23.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 015 S 37/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-23
Aktenzeichen: 015 S 37/08
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:0423.015S37.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01. Oktober 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts C abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 € abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.