Landgericht Münster, 2008-11-03, 02 O 328/08

02 O 328/08Kantonsgericht03.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 02 O 328/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-03

Aktenzeichen: 02 O 328/08

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:1103.02O328.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 2.282,31 € nebst

5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2007 zu zahlen.

Die Widerklage und die Drittwiderklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu ¼ als Gesamtschuldner, die Be-klagte zu 3.) zu (weiteren) ¾, die Beklagte zu 3.) trägt zudem die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizu-treibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte zu 3.) kann die Vollstreckung der Drittwiderbeklagten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Drittwiderbeklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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