02 O 328/08•Landgericht Münster, 2008-11-03, 02 O 328/08
Landgericht Münster, 2008-11-03, 02 O 328/08
02 O 328/08Kantonsgericht03.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 02 O 328/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-03
Aktenzeichen: 02 O 328/08
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:1103.02O328.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 2.282,31 € nebst
5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2007 zu zahlen.
Die Widerklage und die Drittwiderklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu ¼ als Gesamtschuldner, die Be-klagte zu 3.) zu (weiteren) ¾, die Beklagte zu 3.) trägt zudem die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizu-treibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte zu 3.) kann die Vollstreckung der Drittwiderbeklagten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Drittwiderbeklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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