9 S 242/07 LG Münster, 3 C 39/07 AG Ahlen•Landgericht Münster, 2008-10-22, 9 S 242/07 LG Münster, 3 C 39/07 AG Ahlen
Landgericht Münster, 2008-10-22, 9 S 242/07 LG Münster, 3 C 39/07 AG Ahlen
9 S 242/07 LG Münster, 3 C 39/07 AG AhlenKantonsgericht22.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 9 S 242/07 LG Münster, 3 C 39/07 AG Ahlen — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-22
Aktenzeichen: 9 S 242/07 LG Münster, 3 C 39/07 AG Ahlen
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:1022.9S242.07LG.MÜNSTE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivil-(Berufungs-)Kammer
Normen: § 366 BGB
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts B vom 22.11.2007 wie folgt abgeändert:
Die Beklagten bleiben als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.160,24€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 25 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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