5 T 512/07•Landgericht Münster, 2008-10-08, 5 T 512/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 512/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-08
Aktenzeichen: 5 T 512/07
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:1008.5T512.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin.
Wert: 4.000,00 Euro
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