1 KLs 63 Js 91/07 (5/08)•Landgericht Münster, 2008-09-17, 1 KLs 63 Js 91/07 (5/08)
Landgericht Münster, 2008-09-17, 1 KLs 63 Js 91/07 (5/08)
1 KLs 63 Js 91/07 (5/08)Kantonsgericht17.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 1 KLs 63 Js 91/07 (5/08) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-17
Aktenzeichen: 1 KLs 63 Js 91/07 (5/08)
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0917.1KLS63JS91.07.5.0.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer – Jugendkammer –
Tenor
Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse, der auch seine
notwendigen Auslagen auferlegt werden, freigesprochen.
Der Angeklagte ist für die vom 14. bis 26. Februar 2008 erlittene
Untersuchungshaft zu entschädigen.
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