05 T 141/07•Landgericht Münster, 2008-09-16, 05 T 141/07
Landgericht Münster, 2008-09-16, 05 T 141/07
05 T 141/07Kantonsgericht16.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 05 T 141/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-16
Aktenzeichen: 05 T 141/07
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0916.05T141.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die Vergütung sowie die Auslagen des Insolvenzverwalters werden wie folgt festgesetzt:
Vergütung 11.504,76 €
Auslagen 3.451,28 €
Zwischensumme 14.956,19 €
zuzüglich 16% Umsatzsteuer 2.392,99 €
Endbetrag 17.349,18 €
Aus der Landeskasse wird ein Betrag in Höhe von 6.779,67 € im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenstundung festgesetzt.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.
Wert insoweit: 2.528,80 €
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