023 O 72/08•Landgericht Münster, 2008-08-29, 023 O 72/08
Landgericht Münster, 2008-08-29, 023 O 72/08
023 O 72/08Kantonsgericht29.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 023 O 72/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-29
Aktenzeichen: 023 O 72/08
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0829.023O72.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 210.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 3 % und die Be-klagte 97 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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