Landgericht Münster, 2008-08-29, 023 O 72/08

023 O 72/08Kantonsgericht29.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 023 O 72/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-29

Aktenzeichen: 023 O 72/08

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0829.023O72.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 210.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 3 % und die Be-klagte 97 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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