Landgericht Münster, 2008-07-31, 11 O 1033/05

11 O 1033/05Kantonsgericht31.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 11 O 1033/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-31

Aktenzeichen: 11 O 1033/05

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0731.11O1033.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

116,57 Euro nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz,

maximal jedoch 6 %, seit dem 16.09.2004

sowie 4,00 Euro Nebenkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der jeweiligen Partei kann die Zwangsvollstreckung

der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in

Höhe des aufgrund des Urteils insgesamt jeweils zu vollstreckenden

Betrages zuzüglich 25 % abgewendet werden, wenn nicht der jeweilige

Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % leistet.

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