11 O 1033/05•Landgericht Münster, 2008-07-31, 11 O 1033/05
Landgericht Münster, 2008-07-31, 11 O 1033/05
11 O 1033/05Kantonsgericht31.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 11 O 1033/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-31
Aktenzeichen: 11 O 1033/05
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0731.11O1033.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
116,57 Euro nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz,
maximal jedoch 6 %, seit dem 16.09.2004
sowie 4,00 Euro Nebenkosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der jeweiligen Partei kann die Zwangsvollstreckung
der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in
Höhe des aufgrund des Urteils insgesamt jeweils zu vollstreckenden
Betrages zuzüglich 25 % abgewendet werden, wenn nicht der jeweilige
Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % leistet.
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