5 T 780/07•Landgericht Münster, 2008-07-07, 5 T 780/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 780/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-07
Aktenzeichen: 5 T 780/07
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0707.5T780.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: KostO § 156; KostO § 19 Abs. 4
Tenor
Die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1) wird zurück-gewiesen.
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 2) wird als unzu-lässig verworfen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 4.000,-- € festgesetzt.
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