Landgericht Münster, 2008-07-07, 5 T 780/07

5 T 780/07Kantonsgericht07.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 780/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-07

Aktenzeichen: 5 T 780/07

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0707.5T780.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: KostO § 156; KostO § 19 Abs. 4

Tenor

Die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1) wird zurück-gewiesen.

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 2) wird als unzu-lässig verworfen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 4.000,-- € festgesetzt.

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