5 T 993/06•Landgericht Münster, 2008-06-30, 5 T 993/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 993/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-30
Aktenzeichen: 5 T 993/06
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0630.5T993.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
In Abänderung der angefochtenen Verfügung wird das Grundbuchamt angewiesen, die beantragten Klarstellungs-vermerke einzutragen.
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