2 O 268/06•Landgericht Münster, 2008-06-30, 2 O 268/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 O 268/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-30
Aktenzeichen: 2 O 268/06
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0630.2O268.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 201.237,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2005 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner den Gebührenanspruch der Rechtsanwälte X & Partner, D-Allee, #### E in Höhe des Betrages von 2.266,64 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.11.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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