2 Ks 30 Js 216/07 (15/07)•Landgericht Münster, 2008-06-23, 2 Ks 30 Js 216/07 (15/07)
Landgericht Münster, 2008-06-23, 2 Ks 30 Js 216/07 (15/07)
2 Ks 30 Js 216/07 (15/07)Kantonsgericht23.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 Ks 30 Js 216/07 (15/07) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-23
Aktenzeichen: 2 Ks 30 Js 216/07 (15/07)
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0623.2KS30JS216.07.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von
zehn Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschrift: § 212 Abs. 1 StGB.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.