Landgericht Münster, 2008-06-23, 2 Ks 30 Js 216/07 (15/07)

2 Ks 30 Js 216/07 (15/07)Kantonsgericht23.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Ks 30 Js 216/07 (15/07) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-23

Aktenzeichen: 2 Ks 30 Js 216/07 (15/07)

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0623.2KS30JS216.07.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von

zehn Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Vorschrift: § 212 Abs. 1 StGB.

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