Landgericht Münster, 2008-04-25, 011 O 374/07

011 O 374/07Kantonsgericht25.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 011 O 374/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-25

Aktenzeichen: 011 O 374/07

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0425.011O374.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streithelfer trägt seine eigenen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höeh von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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