16 O 64/08•Landgericht Münster, 2008-04-04, 16 O 64/08
Landgericht Münster, 2008-04-04, 16 O 64/08
16 O 64/08Kantonsgericht04.04.2008
Regest
Schließt der Besteller nach erfolgreicher Kostenvorschussklage nach § 637 Abs. 3 BGB nachträglich mit dem Werkunternehmer eine Vereinbarung, nach der dieser wieder zur Nachbesserung berechtigt ist, so kann eine solche Vereinbarung ein Haustürgeschäft iSd § 312 BGB darstellen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 16 O 64/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-04
Aktenzeichen: 16 O 64/08
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0404.16O64.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: § 312 BGB; § 637 Abs. 3 BGB; § 767 ZPO
Leitsätze
Schließt der Besteller nach erfolgreicher Kostenvorschussklage nach § 637 Abs. 3 BGB nachträglich mit dem Werkunternehmer eine Vereinbarung, nach der dieser wieder zur Nachbesserung berechtigt ist, so kann eine solche Vereinbarung ein Haustürgeschäft iSd § 312 BGB darstellen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.
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