7 Kls 44 Js 1032/02 (6/06)•Landgericht Münster, 2008-03-07, 7 Kls 44 Js 1032/02 (6/06)
Landgericht Münster, 2008-03-07, 7 Kls 44 Js 1032/02 (6/06)
7 Kls 44 Js 1032/02 (6/06)Kantonsgericht07.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 7 Kls 44 Js 1032/02 (6/06) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-07
Aktenzeichen: 7 Kls 44 Js 1032/02 (6/06)
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0307.7KLS44JS1032.02.6.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung in 18 Fällen auf seine Kosten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
fünf Jahren und zehn Monaten
verurteilt.
Davon gelten vier Monate als bereits verbüßt.
Angewendete Vorschriften:
§§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 53 StGB
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