Landgericht Münster, 2008-02-05, 9 S 129/07

9 S 129/07Kantonsgericht05.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 9 S 129/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-05

Aktenzeichen: 9 S 129/07

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0205.9S129.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – das am 30. Mai 2007 ver-kündete Urteil des Amtsgerichts L teilweise ab-geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 446,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz seit dem 23. Mai 2006 zuzüglich 49,73 € vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 40 % die Klägerin und zu 60 % die Beklagte.

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