9 S 129/07•Landgericht Münster, 2008-02-05, 9 S 129/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 9 S 129/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-05
Aktenzeichen: 9 S 129/07
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0205.9S129.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – das am 30. Mai 2007 ver-kündete Urteil des Amtsgerichts L teilweise ab-geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 446,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz seit dem 23. Mai 2006 zuzüglich 49,73 € vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 40 % die Klägerin und zu 60 % die Beklagte.
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