Landgericht Münster, 2008-01-29, 13 Ns 540 Js 1659/05 (72/06)

13 Ns 540 Js 1659/05 (72/06)Kantonsgericht29.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 13 Ns 540 Js 1659/05 (72/06) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-29

Aktenzeichen: 13 Ns 540 Js 1659/05 (72/06)

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0129.13NS540JS1659.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafgericht

Tenor

Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen.

Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil aufgehoben.

Der Angeklagte wird insgesamt freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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