Landgericht Münster, 2008-01-21, 16 O 1/08

16 O 1/08Kantonsgericht21.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 16 O 1/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-21

Aktenzeichen: 16 O 1/08

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0121.16O1.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Antrag vom 03.01.2008 sowie der Hilfsantrag vom 21.01.2008 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteils ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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