8 O 407/07•Landgericht Münster, 2008-01-17, 8 O 407/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 8 O 407/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-17
Aktenzeichen: 8 O 407/07
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0117.8O407.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts N (Kammer für Handelssachen) vom 28.08.2007 (Aktenzeichen #######) wird aufgehoben.
Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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