Landgericht Münster, 2007-05-23, 15 O 611/06

15 O 611/06Kantonsgericht23.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 15 O 611/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-23

Aktenzeichen: 15 O 611/06

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:0523.15O611.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Normen: §§ 812 Abs. 1, 181, 164, 104 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Kosten der Nebenintervention trägt die Nebenintervenientin selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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