12 O 624/06•Landgericht Münster, 2007-04-16, 12 O 624/06
Landgericht Münster, 2007-04-16, 12 O 624/06
12 O 624/06Kantonsgericht16.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 12 O 624/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-16
Aktenzeichen: 12 O 624/06
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:0416.12O624.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
wird auf den Antrag des Beklagten vom 31.03.2007 der Tatbestand des Urteils vom 08.03.2007 dahingehend berichtigt, dass der Satz „ Der Beklagte sah am Auktionstag, dem 03. Oktober 2006 die Untersuchungsunterlagen ein und ersteigerte das Pferd schließlich zu einem Betrag in Höhe von 10.700,- Euro.“ abgeändert wird wie folgt:
Der Beklagte sah am Auktionstag, dem 03. Oktober 2006 die Röntgenbilder ein und ersteigerte das Pferd schließlich zu einem Betrag in Höhe von 10.700,- Euro.
Der weitergehende Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.