Landgericht Münster, 2006-12-01, 16 O 344/05

16 O 344/05Kantonsgericht01.12.2006

Regest

Hohe Sorgfaltsanforderungen an die Beaufsichtigung einer (Wander-)Schafherde an konkreten Gefahrenpunkten

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 16 O 344/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-01

Aktenzeichen: 16 O 344/05

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:1201.16O344.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Normen: § 833 BGB

Leitsätze

Hohe Sorgfaltsanforderungen an die Beaufsichtigung einer (Wander-)Schafherde an konkreten Gefahrenpunkten

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1.) 13.842,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2004 und an die Klägerin zu 2.) 537,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten ü-ber dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.