16 O 344/05•Landgericht Münster, 2006-12-01, 16 O 344/05
Landgericht Münster, 2006-12-01, 16 O 344/05
16 O 344/05Kantonsgericht01.12.2006
Regest
Hohe Sorgfaltsanforderungen an die Beaufsichtigung einer (Wander-)Schafherde an konkreten Gefahrenpunkten
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 16 O 344/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-01
Aktenzeichen: 16 O 344/05
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:1201.16O344.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Normen: § 833 BGB
Leitsätze
Hohe Sorgfaltsanforderungen an die Beaufsichtigung einer (Wander-)Schafherde an konkreten Gefahrenpunkten
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1.) 13.842,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2004 und an die Klägerin zu 2.) 537,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten ü-ber dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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