21 O 57/06•Landgericht Münster, 2006-06-27, 21 O 57/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 21 O 57/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-27
Aktenzeichen: 21 O 57/06
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:0627.21O57.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Es wird gemäß §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG festgestellt, dass die Erhebung der beim Landgericht N unter dem führenden Aktenzeichen #######/## anhängigen Klagen der Antragsgegner gegen den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5 der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 3. Februar 2006 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach den §§ 327a ff. AktG der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Antragsgegnern nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 € auferlegt.
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