Landgericht Münster, 2006-06-01, 14 O 919/04

14 O 919/04Kantonsgericht01.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 14 O 919/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-01

Aktenzeichen: 14 O 919/04

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:0601.14O919.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 01. Dezember 2005 wird aufrechterhalten.

Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 20 % vorläufig vollstreckbar.

Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

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