16 O 585/05•Landgericht Münster, 2006-04-07, 16 O 585/05
Landgericht Münster, 2006-04-07, 16 O 585/05
16 O 585/05Kantonsgericht07.04.2006
Regest
Verlangt der Verkäufer einer Eigentumswohnung erst mehr als 20 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages die Zahlung des Kaufpreises, kann ihn die Beweislast treffen, dass der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 16 O 585/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-07
Aktenzeichen: 16 O 585/05
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:0407.16O585.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Normen: §§ 362, 242 BGB
Leitsätze
Verlangt der Verkäufer einer Eigentumswohnung erst mehr als 20 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages die Zahlung des Kaufpreises, kann ihn die Beweislast treffen, dass der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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