Landgericht Münster, 2006-03-15, 10 O 616/05

10 O 616/05Kantonsgericht15.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 10 O 616/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-15

Aktenzeichen: 10 O 616/05

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:0315.10O616.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung darf auch durch unbefristete und unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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