5 T 1185/05 LG Münster, 9 M 1237/04 AG Tecklenburg•Landgericht Münster, 2006-03-01, 5 T 1185/05 LG Münster, 9 M 1237/04 AG Tecklenburg
Landgericht Münster, 2006-03-01, 5 T 1185/05 LG Münster, 9 M 1237/04 AG Tecklenburg
5 T 1185/05 LG Münster, 9 M 1237/04 AG TecklenburgKantonsgericht01.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 1185/05 LG Münster, 9 M 1237/04 AG Tecklenburg — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-01
Aktenzeichen: 5 T 1185/05 LG Münster, 9 M 1237/04 AG Tecklenburg
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:0301.5T1185.05LG.MÜNST.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird dahin ergänzt, dass die Forde-rung der Schuldnerin auf Zahlung des Pflichtteils aus dem Nachlaß des am 26. März 2004 in N verstorbenen M. S. und auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses und Ermittlung seines Wertes (§ 2314 BGB) und über Zuwendungen an die Miter-ben/den Miterben oder Dritten nur mit der Maßgabe gepfändet und überwiesen ist, dass er durch Vertrag zwischen Schuldner und Drittschuldner anerkannt ist und anerkannt werden wird oder das der Pflichtteilsanspruch rechtshängig ist oder rechtshängig werden wird
Im übrigen wird die Beschwerde auf Kosten der Drittschuldnerin zu-rückgewiesen.
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