8 S 97/05 LG Münster, 5 C 49/02 AG Warendorf•Landgericht Münster, 2006-01-26, 8 S 97/05 LG Münster, 5 C 49/02 AG Warendorf
Landgericht Münster, 2006-01-26, 8 S 97/05 LG Münster, 5 C 49/02 AG Warendorf
8 S 97/05 LG Münster, 5 C 49/02 AG WarendorfKantonsgericht26.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 8 S 97/05 LG Münster, 5 C 49/02 AG Warendorf — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-26
Aktenzeichen: 8 S 97/05 LG Münster, 5 C 49/02 AG Warendorf
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:0126.8S97.05LG.MÜNSTER.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das am
- März 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Warendorf Az.: 5 C 49/02 wird dieses wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 976,01 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basizinssatz seit dem 20.04.2002 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 89 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 11 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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