Landgericht Münster, 2005-07-14, 5 T 420/05

5 T 420/05Kantonsgericht14.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 420/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-14

Aktenzeichen: 5 T 420/05

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0714.5T420.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegner haben dem Antragsteller die im Be-schwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wert: 148.000,-- €.

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