10 O 339/04•Landgericht Münster, 2005-06-10, 10 O 339/04
Landgericht Münster, 2005-06-10, 10 O 339/04
10 O 339/04Kantonsgericht10.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 10 O 339/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-10
Aktenzeichen: 10 O 339/04
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0610.10O339.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.091,00 Euro
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz seit dem 20.05.2004, Zug um Zug gegen Herausgabe
des am 09.04.1998 geborenen Wallachs E„ Lebensnummer
########, nebst Eigentumsurkunde und Pferdepass, zu zah-len.
Es wird festgestellt,
a)
dass sich der Beklagte mit der Annahme des vorbezeichneten Pferdes
seit dem 19.05.2004, 15.01 Uhr nachmittags, in Verzug befindet,
und
b)
der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle künftigen Aufwendungen für das vorbezeichnete Pferd, insbesondere Kosten für Stall, Futter, art-
gerechte Bewegung, Hufschmied, Tierarzt, Tierhalterhaftpflichtversiche-rung usw. zu erstatten.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.772,78 Euro nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz der EZB seit dem 01.03.2005 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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