5 T 133/05•Landgericht Münster, 2005-06-07, 5 T 133/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 133/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-07
Aktenzeichen: 5 T 133/05
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0607.5T133.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters werden wie folgt festgesetzt:
Vergütung: 6.937,34 €
Auslagen: 1.040,60 € (15 % Pauschale)
Zwischensumme: 7.977,94 €
Umsatzsteuer 16 %: 1.276,47 €
Endbetrag: 9.254,41 €
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