Landgericht Münster, 2005-04-28, 5 T 226/05

5 T 226/05Kantonsgericht28.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 226/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-28

Aktenzeichen: 5 T 226/05

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0428.5T226.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, die Entscheidung unter Zugrundele-gung der Rechtsauffassung der Kammer zu treffen, wobei es auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.

Dem Schuldner wird Prozesskostenhilfe auf seinen Antrag vom 29.12.2004 bewilligt unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus N.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.