15 Ns 622 Js 467/04 (22/04)•Landgericht Münster, 2004-10-11, 15 Ns 622 Js 467/04 (22/04)
Landgericht Münster, 2004-10-11, 15 Ns 622 Js 467/04 (22/04)
15 Ns 622 Js 467/04 (22/04)Kantonsgericht11.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 15 Ns 622 Js 467/04 (22/04) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-11
Aktenzeichen: 15 Ns 622 Js 467/04 (22/04)
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:1011.15NS622JS467.04.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Strafkammer
Tenor
Das angefochtene Urteil wird wie folgt abgeändert:
Die Angeklagte, die des Diebstahls schuldig ist, wird zu einer Freiheits-strafe von
sechs Wochen
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre eigenen Aus-lagen, jedoch trägt die Landeskasse die Kosten und notwendigen Aus-lagen der Angeklagten in der Berufungsinstanz.
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