2 O 339/03•Landgericht Münster, 2004-10-07, 2 O 339/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 O 339/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-07
Aktenzeichen: 2 O 339/03
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:1007.2O339.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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