11 O 50/02•Landgericht Münster, 2004-09-13, 11 O 50/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 11 O 50/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-13
Aktenzeichen: 11 O 50/02
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0913.11O50.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.523,74 Euro (neuntausendfünfhundertdreiundzwanzig
74/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2002 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 14% und der Kläger
zu 86%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden
Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.
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