7 a StL 4/04•Landgericht Münster, 2004-08-31, 7 a StL 4/04
Landgericht Münster, 2004-08-31, 7 a StL 4/04
7 a StL 4/04Kantonsgericht31.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 7 a StL 4/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-31
Aktenzeichen: 7 a StL 4/04
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0831.7A.STL4.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafkammer
Tenor
In dem berufsgerichtlichen Verfahren
hat die Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Landge-richts Münster (Westf.) in der Hauptverhandlung vom 31. August 2004, an der teilge-nommen haben:
für R e c h t erkannt:
Der Berufsangehörige ist der Verletzung von Berufspflichten schuldig.
Ihm wird eine Warnung erteilt.
Der Berufsangehörige trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 57 Abs. 1, 72, 89, 90 StBerG.
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