Landgericht Münster, 2004-03-30, 4 O 505/03

4 O 505/03Kantonsgericht30.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 4 O 505/03 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-30

Aktenzeichen: 4 O 505/03

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0330.4O505.03.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil

vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages leistet.

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