Landgericht Münster, 2004-03-26, 23 O 202/02

23 O 202/02Kantonsgericht26.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 23 O 202/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-26

Aktenzeichen: 23 O 202/02

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0326.23O202.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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