23 O 202/02•Landgericht Münster, 2004-03-26, 23 O 202/02
Landgericht Münster, 2004-03-26, 23 O 202/02
23 O 202/02Kantonsgericht26.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 23 O 202/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-26
Aktenzeichen: 23 O 202/02
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0326.23O202.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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