Landgericht Münster, 2004-03-02, 25 O 13/04

25 O 13/04Kantonsgericht02.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 25 O 13/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-02

Aktenzeichen: 25 O 13/04

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0302.25O13.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wie-derholungsfall Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, untersagt, im geschäftlichen Wett-bewerb wie folgt zu werben:

"Unser Geschenk für 2004: Wir übernehmen für sie den bisherigen Kassenzu-schuss!"

Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

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