25 O 13/04•Landgericht Münster, 2004-03-02, 25 O 13/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 25 O 13/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-02
Aktenzeichen: 25 O 13/04
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0302.25O13.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wie-derholungsfall Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, untersagt, im geschäftlichen Wett-bewerb wie folgt zu werben:
"Unser Geschenk für 2004: Wir übernehmen für sie den bisherigen Kassenzu-schuss!"
Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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