Landgericht Münster, 2004-02-06, 3 S 34/03

3 S 34/03Kantonsgericht06.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 3 S 34/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-06

Aktenzeichen: 3 S 34/03

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0206.3S34.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivil-(Berufungs-)Kammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. Januar 2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Borken – 14 C 95/02 – abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.889,87 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22. Februar 2002 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner dem Kläger sämtliche zukünftig aufgrund des Unfalls vom 27. Februar 2002 entstehenden materiellen Schäden zu ersetzen.

Im übrigen wird die Klage ab- und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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