Landgericht Münster, 2003-05-22, 014 O 269/02

014 O 269/02Kantonsgericht22.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 014 O 269/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-22

Aktenzeichen: 014 O 269/02

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2003:0522.014O269.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.100,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem

  1. Januar 2002 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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