8 S 388/02•Landgericht Münster, 2003-02-13, 8 S 388/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 8 S 388/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-13
Aktenzeichen: 8 S 388/02
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2003:0213.8S388.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilberufungskammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Oktober 2002
verkündete Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren wird zurück-
gewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.