Landgericht Münster, 2003-01-23, 12 O 601/02

12 O 601/02Kantonsgericht23.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 12 O 601/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-23

Aktenzeichen: 12 O 601/02

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2003:0123.12O601.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungskläger kann die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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