2 O 570/02•Landgericht Münster, 2003-01-22, 2 O 570/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 O 570/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-22
Aktenzeichen: 2 O 570/02
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2003:0122.2O570.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 15% und der Beklagte zu 85% zu tragen.
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